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Urheberrecht Präsentationen

Präsentation und Urheberrecht – worauf Sie achten sollten (Teil 2)

September 6, 2016

Jede PowerPoint- Präsentation unterliegt dem Urheberrecht. In Teil 1 haben wir uns mit den rechtlichen Problemen beim Einbetten von fremden Bildern, Illustrationen und Videos beschäftigt. Im zweiten Teil geht es nun um die Verwendung fremder Texte und Zitate, und wir geben einige Hinweise für die Nutzungsrechte von Präsentationen.   

 

Das Einfügen fremder Textpassagen und Zitate

Es gibt Texte, die Fakten so auf den Punkt bringen, dass Sie vielleicht gerne einige Passagen in Ihrer Präsentation verwenden möchten. Manchmal sagen auch bekannte Personen so einprägsame und stimmige Sätze, dass sie geradezu wie geschaffen dafür sind, Ihre eigenen Statements in einer Präsentation zusätzlich zu untermauern. Leider bestehen wie bei der Verwendung von fremden Bildern und Illustrationen eine ganze Reihe von Beschränkungen, die beachtet werden müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.

So bedarf es in der Regel einer Genehmigung des Verlages bzw. des Autors, wenn Sie aus einem Buch Passagen verwenden wollen. Gehen Sie im Zweifelsfall davon aus, dass alles Texterzeugnisse dem Urheberrecht unterliegen und vor unerlaubter Verwendung geschützt sind. Etwas anders ist die Rechtslage, wenn Sie aus den Werken anderer zitieren. Beim Zitat muss den Urheber genannt werden. Stammt das Zitat aus einem veröffentlichten Text, z. B. aus einem Fachbuch, muss auch die Quelle (auch auf der Folie) genannt werden.

Aber wieviel Text darf man aus einem Werk zitieren? Da Sie in Ihrer Präsentation ohnehin mit Texten sparsam umgehen sollten, würde ich Ihnen von der Verwendung mehrerer zusammenhängender Sätze auf einer Folie dringend abraten. Weniger ist mehr. Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gefällt. Generell sollte die Länge des Zitates dem Zweck angemessen sein. Das ist leider nicht sehr verbindlich.

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Es gibt ein paar grundsätzliche Regeln, welche Arten von Text geschützt sind und nur im Rahmen eines Zitates verwendet oder mit eigenen Worten wieder gegeben werden dürfen:

Blogartikel sind geschützt.
• Zeitungsartikel sind geschützt.
• Bücher sind geschützt.
• Tweets sind nicht geschützt.
• Pressemitteilungen sind nicht geschützt.

Nutzungsrechte an einer Präsentation

Auch Ihre eigene Präsentation ist durch das Urheberrecht geschützt. Für die Rechtsprechung bedeutend ist dabei die persönliche Leistung der Zusammenfassung. Selbst wenn Sie aus anderen Quellen Informationen zusammentragen, erschaffen Sie ein neues Werk. Das gilt natürlich in gleicher Weise, wenn Sie fremde Präsentationen nutzen oder irgendwo hochladen wollen. Sie brauchen die Einwilligung des Urhebers, der die Präsentation erstellt hat bzw. Eigentümer der Präsentation ist.

Veranstalter haften grundsätzlich nicht für die Präsentation der Referenten. Urheberrechtsverstöße bei Folien-Vorträgen gehen zu Lasten des Referenten. Der Fall liegt aber anders, wenn Sie als Veranstalter im Anschluss sämtliche Präsentationen als Download zur Verfügung stellen. Dann können Sie leider auch rechtlich belangt werden, wenn auf einer der Folien ein Urheberrechts-Verstoß festgestellt wird. Möchten Sie aber die Präsentationen als besonderen Service zur Verfügung stellen, sollten Sie zuvor Folgendes beachten:

Download nur mit Passwort – Auf diese Weise können Sie zumindest sicherstellen, dass nur der gewünschte Personenkreis auf die Folien Zugriff hat.

Sperren und Druck verbieten – Wenn Sie für die Präsentationen  das Exportieren, Verändern und Kopieren von Bildern sperren, erhöht das Ihre Sicherheit. Manchmal sind die Geschäftsbedingungen von Bildanbietern etwas undurchsichtig. Möglichweise beschränken sich die erworbenen Bildrechte auf den persönlichen Gebrauch, nicht aber auf die weitere Verbreitung.

Schriftliche Einwilligung der Folieneigentümer – Lassen Sie sich von den Referenten schriftlich bestätigen, dass sie mit dem Download ihrer Folien einverstanden sind.

Alle Infos sind natürlich ohne Gewähr. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt um weitere Informationen bitten.


Portrait_Matthias Garten_weißer HintergrundDipl.-Wirtsch.-Informatiker Matthias Garten ist der Experte für multimediales Präsentieren. Er ist Unternehmer, Speaker (TOP 100 Speaker), Trainer (TOP 100 Excellence Trainer), mehrfacher Buchautor, Präsentationscoach (Präsentationstraining), Mitglied der GSA und des Clubs 55, Organisator der Präsentationskonferenz, des Presentation-Bootcamps und Presentation Rocket Days. Neben PowerPoint- und Präsentationstrainings inspiriert und berät er Unternehmen, sich noch wirkungsvoller zu präsentieren und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Er ist Geschäftsinhaber der Präsentations- und PowerPoint-Agentur smavicon Best Business Presentations und hat mit seinem Team seit 1993 über 10.000 Präsentationen für über 150 Branchen erstellt.

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